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   BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87   

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https://dejure.org/1987,4647
BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87 (https://dejure.org/1987,4647)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1987 - 2 AZR 260/87 (https://dejure.org/1987,4647)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1987 - 2 AZR 260/87 (https://dejure.org/1987,4647)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85

    Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils bei auf einen Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
    Der Betrieb kann auch von einem Pächter stillgelegt werden (BAG Urteil vom 26.02.1987, 2 AZR 768/85 = DB 1987, 991).

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 26. Februar 1987 (- 2 AZR 768/85 - DB 1987, 991) dieser Rechtsprechung angeschlossen und darüber hinaus entschieden, wenn die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Pächter übergingen, der den Betrieb im Anschluß an die beendete Pacht eines früheren Pächters pachtete, so gelte dies erst recht für den Rückfall des Betriebes auf den Verpächter.

    Eine derartige Kündigung stellt ein Rechtsgeschäft dar (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1987, aaO).

    Der Senat hat mit Urteil vom 26. Februar 1987 (- 2 AZR 768/85 - aaO) entschieden, daß der Betrieb auch von einem Pächter stillgelegt werden kann.

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
    Deshalb spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebs eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht (BAG Urteil vom 27.09.1984, 2 AZR 309/83 = AP Nr. 39 zu § 613a BGB).

    Deshalb spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe, m.w.N.).

    Da die Streitverkündete das Geschäft Anfang Juni wiedereröffnet und die Verkaufstätigkeit weitergeführt hat, spricht zudem eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO, zu B III 3 b bb der Gründe).

  • BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Übernahme eines gepachteten Betriebes

    Auszug aus BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
    Maßgeblich für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs ist nach überwiegender Meinung nicht der Abschluß der einzelnen Verpflichtungsgeschäfte, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Betriebserwerber die betriebliche Organisation übernimmt und den Betrieb im eigenen Namen fortführt (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - ZIP 1986, 1595, zu B V 2 der Gründe, m.w.N.) bzw. nach objektiver Betrachtungsweise die Möglichkeit für den Betriebserwerber besteht, die betriebliche Organisations- und Leitungsgewalt auszuüben (Senatsurteil vom 27. November 1986 - 2 AZR 706/85 - unveröffentlicht, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 27.11.1986 - 2 AZR 706/85

    Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang - Sequestration und Konkurs einer KG -

    Auszug aus BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
    Maßgeblich für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs ist nach überwiegender Meinung nicht der Abschluß der einzelnen Verpflichtungsgeschäfte, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Betriebserwerber die betriebliche Organisation übernimmt und den Betrieb im eigenen Namen fortführt (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - ZIP 1986, 1595, zu B V 2 der Gründe, m.w.N.) bzw. nach objektiver Betrachtungsweise die Möglichkeit für den Betriebserwerber besteht, die betriebliche Organisations- und Leitungsgewalt auszuüben (Senatsurteil vom 27. November 1986 - 2 AZR 706/85 - unveröffentlicht, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
    Die Trennung eines Teils vom ganzen Betrieb darf dessen Charakter nicht in der Weise ändern, daß es sich nur noch um Einzelgegenstände handelt (BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
    Nach § 613 a Abs. 1 BGB tritt ein Pächter, der den Betrieb im Anschluß an die beendete Pacht eines früheren Pächters pachtet, in die Rechte und Pflichten der mit dem ersten Pächter bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
    Unwesentliche Bestandteile des Betriebsvermögens bleiben außer Betracht (BAGE 48, 376, 387 = AP Nr. 43 zu § 613 a BGB, zu B III 1 a der Gründe).
  • BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83

    Betriebsübergang und Geschäftsunfähigkeit des Erwerbers

    Auszug aus BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
    Ob diese rechtsgeschäftliche Vereinbarung rechtswirksam war, ist unerheblich (vgl. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 5 AZR 411/83 - AP Nr. 44 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85

    Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft

    Auszug aus BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1986 (- 2 AZR 696/85 - NZA 1987, 382, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) erstmals entschieden, welche materiellen und immateriellen Betriebsmittel eines Einzelhandelsgeschäftes auf den Erwerber übergehen müssen, um noch einen funktionsfähigen Betrieb annehmen zu können (vgl. auch Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - NZA 1987, 589).
  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86

    Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebes - Sozialwidrigkeit einer Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1986 (- 2 AZR 696/85 - NZA 1987, 382, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) erstmals entschieden, welche materiellen und immateriellen Betriebsmittel eines Einzelhandelsgeschäftes auf den Erwerber übergehen müssen, um noch einen funktionsfähigen Betrieb annehmen zu können (vgl. auch Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - NZA 1987, 589).
  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

  • LAG Düsseldorf, 30.08.2016 - 14 Sa 274/16

    Aufgliederung eines Möbelhauses in verschiedene Einzelgesellschaften -

    (1) Bei der Frage, welche Betriebsmittel für einen Einzelhandelsbetrieb prägend sind, muss auf den arbeitstechnischen Zweck eines Ladengeschäftes abgestellt werden, der darin besteht, mit Hilfe von Arbeitnehmern Ware vom Großhändler oder Erzeuger anzukaufen und an den Endverbraucher zu verkaufen (BAG, Urteil vom 26.02.1987 - 2 AZR 321/86 -, Rn. 37, juris; BAG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 260/87 -, Rn. 25, juris).

    Der Kundenkreis des Einzelhandelskaufmanns wird jedoch geschaffen durch die Geschäftslage, die Betriebsform sowie durch ein bestimmtes Warensortiment (BAG, Urteil vom 26.02.1987 - 2 AZR 321/86 -, Rn. 37 ff., juris; BAG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 260/87 -, Rn. 25, juris).

  • LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei ununterbrochener Fortführung des

    Das BAG (27.09.1984 - 2 AZR 309/83 - NZA 1985, 493; so auch BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87) hat insoweit einer alsbaldigen Wiedereröffnung des Betriebs eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stilllegungsabsicht zugesprochen.

    Dabei kann dahinstehen, ob insoweit auch von einer tatsächlichen Vermutung gegen eine ernsthafte Stilllegungsabsicht entsprechend der Entscheidung des BAG vom 27.09.1984 (2 AZR 309/83 und BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87) auszugehen ist.

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 192/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Verlegung der Büroräume - Genaue

    Der Senat hat in der nicht veröffentlichten Entscheidung vom 26. November 1987 (- 2 AZR 260/87 -, zu A II 3 a der Gründe) für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs darauf abgestellt, wann der Betriebserwerber die betriebliche Organisations- und Leitungsgewalt ausüben könne.

    Dem hat sich der erkennende Senat (Urteile vom 26. November 1987 - 2 AZR 260/87 -, zu II 2 b bb der Gründe; vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 -, zu II 2 der Gründe, beide nicht zur Veröffentlichung bestimmt) und teilweise auch die Literatur (Birk, aaO; MünchKomm-Schaub, aaO; weitergehend: Grunsky, EWiR 1985, 661; ablehnend: von Hoyningen-Huene, aaO, zu III 5) angeschlossen.

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 191/88

    Abgrenzung Betriebsübergang und witschaftliche Verflechtung zweier Unternehmen -

    Der Senat hat in der nicht veröffentlichten Entscheidung vom 26. November 1987 (- 2 AZR 260/87 -, zu A II 3 a der Gründe) für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs darauf abgestellt, wann der Betriebserwerber die betriebliche Organisations- und Leitungsgewalt ausüben könne.

    Dem hat sich der erkennende Senat (Urteile vom 26. November 1987 - 2 AZR 260/87 -, zu II 2 b bb der Gründe; vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 -, zu II 2 der Gründe, beide nicht zur Veröffentlichung bestimmt) und teilweise auch die Literatur (Birk, aaO; MünchKomm-Schaub, aaO; weitergehend: Grunsky, EWiR 1985, 661; ablehnend: von Hoyningen-Huene, aaO, zu III 5) angeschlossen.

  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03

    Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit

    Deshalb müssen insbesondere die Bestandteile des Betriebs auf den Erwerber übergehen, die es ermöglichen, den Kundenkreis zu halten ( BAG v. 26.11.1987 - 2 AZR 260/87, juris KARE326800235).
  • LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01

    Betriebsübergang, Unterrichtung, Verzugslohn, Verjährung, Treu und Glauben,

    Nicht anders als bei der Fortführung einer Speisegaststätte unter Beibehaltung von Räumlichkeiten und Einrichtung pp., bei welcher es für den Erhalt des Kundenkreises auf die Ausrichtung des Angebots ankommt (z.B. "gutbürgerliche deutsche Küche" oder "arabische Spezialitäten wie aus Tausend und einer Nacht" ; vgl. BAG, Urteil vom 11.09.1997 - 8 AZR 555/95 - AP Nr. 16 zu § 16 EWG-Richtl. Nr. 77/187), lässt sich auch beim Betrieb eines als Möbel- und Einrichtungshauses bezeichneten Einzelhandelsgeschäfts eine Identität des Betriebs nur feststellen, wenn mit den vertriebenen Einrichtungsgegenständen derselbe Kundenkreis angesprochen wird (KR-Pfeiffer, 6. Aufl., § 613 a BGB Rz 41; BAG, Urteil vom 30.10.1986 - 2 AZR 695/85 - AP Nr. 58 zu § 613 a BGB; Urteil vom 26.02.1987 - 2 AZR 321/86; Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 260/87; zum Lebensmitteleinzelhandel ferner LAG Hamm, Urteil vom 15.03.2001 - 8 Sa 1693/00).
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